Ihre Hilfe

Die gemeinnützige KARL KAUS STIFTUNG darf gemäß Satzung ihre Förderungen nur durch die Zinsen und Erträge ihres Stiftungsvermögens sowie durch sonstige Zuwendungen finanzieren, soweit letztere keine Zustiftungen sind. Das Vermögen selbst muss grundsätzlich erhalten bleiben. Damit ist die Stiftung einerseits auf gute Verzinsungen, andererseits aber vor allem auf Spenden angewiesen, denn die Mittel reichen bei weitem nicht aus, um die begonnene Arbeit in wünschenswertem Umfang weiterzuführen und drängende Probleme aufzugreifen.

Wir brauchen Ihre Solidarität für unsere Schutzarbeit. Durch Spenden oder Zustiftungen machen Sie diese leistungsfähiger. Regelmäßige Spenden geben uns mehr Planungssicherheit. Helfen Sie unseren in Not geratenen Tieren und der Natur!
 

Spendenkonto

KARL KAUS STIFTUNG
IBAN DE96380700590327003000
BIC/SWIFT-Code DEUTDEDK380

oder

Konto 32 700 30 00
BLZ 380 700 59
Deutsche Bank - Filiale 414

Bitte denken Sie bei Spendenüberweisungen unbedingt daran, Ihre Postanschrift in den Verwendungszweck zu schreiben, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt schicken können.

Die KARL KAUS STIFTUNG ist vom Finanzamt Bremen als gemeinnützig anerkannt, zuletzt bescheinigt mit Schreiben vom 19.02.2020.
Spenden und Zustiftungen sind gemäß § 10b EStG als Sonderausgabe absetzbar.
Eine Spendenbescheinigung wird ab einem Betrag von 200 Euro automatisch, Mitte bis Ende Februar, ausgestellt. Liegt die Spende im Bereich unter 200 Euro, so reicht der Kontoauszug zum Einreichen beim Finanzamt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen natürlich auch gerne in diesem Fall eine Spendenbescheinigung aus.

Bei weiteren Fragen zu Spenden und Förderungen sowie für Zustiftungen wenden Sie sich hier direkt an uns.

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