• Erhalten und fördern -

    Lebensgrundlage Artenvielfalt

  • Vogelschutz -

    in der Region und auf dem Zugweg

  • Wasser -

    Balance in einer ausgewogenen Landschaftsentwicklung

Antragsverfahren

Die KARL KAUS STIFTUNG verwirklicht ihre satzungsmäßigen Ziele sowohl operativ als auch fördernd. Dabei ist es der KARL KAUS STIFTUNG ein Anliegen dort anzusetzen, wo Hilfe dringend nötig ist und gute Projekte sonst nicht zustande kämen. Zudem legt die KARL KAUS STIFTUNG Wert auf eine langjährige Unterstützung, damit bei den Projektpartnern eine ausreichende Planungssicherheit besteht, um sich auf die eigentliche Schutzarbeit konzentrieren zu können.

Der Vorstand der KARL KAUS STIFTUNG stimmt über Anträge auf seiner Jahresvorstandssitzung im 4. Quartal des Jahres ab. Die Abgabefrist für Förderanträge für das Folgejahr endet daher am 15. September. Um die Förderfähigkeit zu prüfen, sollte zunächst der Bereich "Was die Stiftung nicht fördert" beachtet werden. Potentielle Zuwendungsempfänger können gerne rechtzeitig eine Voranfrage stellen

Förderanträge sind hinreichend zu begründen und mit Kosten- und Finanzierungsplan zu hinterlegen. Auch anteilige Bewilligungen sind möglich. Das Förderformular der Stiftung ist wesentlicher Bestandteil eines Antrags und kann bei der abgerufen werden.

Die Satzung der KARL KAUS STIFTUNG gibt weitere Auskunft.

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Was die Stiftung nicht fördert
Was die Stiftung sucht
 
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Anträge