• Erhalten und fördern -

    Lebensgrundlage Artenvielfalt

  • Vogelschutz -

    in der Region und auf dem Zugweg

  • Wasser -

    Balance in einer ausgewogenen Landschaftsentwicklung

Überwachung des Frühlingsjagdverbotes

Von September bis Ende Januar dürfen bestimmte Zugvögel in Italien ganz legal geschossen werden. Wenn im Frühling die Zugvögel aus Afrika in ihre Brutgebiete zurückkehren, ist die Jagd strikt verboten. Viele Wilderer in Süditalien hält das nicht davon ab, im März und April auf durchziehende Drosseln, Turteltauben und Wachteln zu schießen. 

Besonders betroffen von der Frühlingsjagd sind die Inseln im Golf von Neapel, die Pontinischen Inseln und Teile Kalabriens. Mitglieder des Komitees gegen den Vogelmord und seiner Partnerverbände WWF Italia, LAC (Lega Abolizione Caccia) und ENPA (Ente Nazionale Protezione Animali) kontrollieren im Frühling die Brennpunkte der Wilderei – insbesondere abgelegene Küstenbereiche und kleine unbewohnte Inseln. Die meisten Jäger werden alleine durch das Wissen um die Anwesenheit der Vogelschützer von der Pirsch abgehalten. Wer dennoch illegal auf die Zugvogeljagd geht, muss damit rechnen, von in den Büschen versteckten Naturfreunden gefilmt und mithilfe der Carabinieri überführt zu werden.

Bei der Jagd auf Wachteln ist die Verwendung elektronischer Lockanlagen, die die Rufe des scheuen Hühnervogels abspielen, weit verbreitet. In den Nachtstunden sind Teams des Komitees auf der Suche nach diesen Geräten. Sie legen sich hier in der Morgendämmerung auf die Lauer und überraschen die mit dem ersten Morgenlicht erscheinenden Wilderer.  

Die Frühlingsjagd mit der Flinte ist durch die Einsätze heute längst nicht mehr so verbreitet, wie noch vor 30 Jahren. Dennoch nutzen manche Wilderer jede Gelegenheit, sich den Kontrollen zu entziehen. Bis auf absehbare Zeit müssen die Brennpunkte der Frühlingsjagd deswegen weiter im Auge behalten werden.  

 
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